Bereiten Sie Ihr Team auf den Ernstfall vor! Unser Kurs vermittelt Ihren Mitarbeitern wichtige lebensrettende Kenntnisse am Arbeitsplatz. Profitieren Sie dabei von diesen Vorteilen:
Unfälle wie Stürze, Schnittwunden oder Kreislaufprobleme passieren auch im Büroalltag und erfordern schnelle Maßnahmen. Ist es da nicht heikel, wenn Beschäftigte Erste Hilfe Schulungen als lästige Pflicht empfinden?
Gut, dass es die Online-Unterweisung „Erste Hilfe im Büro“ von Lessino gibt. Damit werden Ihre Beschäftigten entdecken, wie leicht sie sich die wichtigsten Maßnahmen der Ersten Hilfe im Betrieb aneignen können. Unterhaltsam, motivierend und interaktiv.
Unser Kurs eignet sich für alle Personen in Ihrem Unternehmen, die nach ArbSchG bzw. DGUV Vorschrift 1 eine Unterweisung in den Grundlagen der Ersten Hilfe am Arbeitsplatz benötigen. Zu beachten ist, dass dieser Kurs um praktische Notfallübungen im Betrieb ergänzt werden sollte.
Ihre Beschäftigten lernen schnell und effektiv, was lebensrettende Sofortmaßnahmen sind und wie sie im Notfall richtig vorgehen. Ferner erfahren sie alles Wichtige über die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.
Didaktisch gut aufbereitete Inhalte, interaktive Aufgaben sowie kurzweilige Videos sind die Kernmerkmale des Kurses. Sie sorgen für Abwechslung und Lernspaß.
So prägt sich das lebensrettende Wissen wirklich ein. Ein Zertifikat am Ende dokumentiert den erfolgreichen Abschluss der Erste Hilfe Schulung.
Das erste Kapitel des Kurses geht auf folgende Fragen ein:
Das zweite Kapitel behandelt das richtige Verhalten im Notfall. Es beleuchtet unter anderem diese Punkte:
Das dritte Kurskapitel beschäftigt sich mit den wichtigsten Merkmalen zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb. Es nimmt folgende Aspekte in den Blick:
Im vierten Kapitel können die Mitarbeiter ihr Wissen überprüfen:
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Mit der Unternehmenslizenz kann die Lernsoftware komfortabel über Ihr Intranet bereitgestellt werden. Die Kurse stehen dann als SCORM-Modul im firmeneigenen Learning Management System (LMS) zur Verfügung.
Sie möchten die Effizienz Ihrer Mitarbeiter nachhaltig mit der Lessino Lernsoftware steigern, doch wissen nicht, wie Sie das Programm intern am besten bereitstellen? Kein Problem: Bestimmt haben wir für Sie das passende Angebot:
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Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Das schließt Unterweisungen der Mitarbeiter in Erster Hilfe ein. Die Vorgaben stehen in der Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (§4 DGUV Vorschrift 1). Sie richten sich nach der Größe des Unternehmens, den möglichen Gefahren und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.
Alle Mitarbeiter in Unternehmen und Organisationen müssen jedes Jahr an einer Unterweisung in Erster Hilfe teilnehmen. So geben es die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen vor. In der Unterweisung erfahren die Teilnehmer, wo die Erste-Hilfe-Einrichtungen sind. Ferner lernen sie, was sie bei Unfällen zu tun haben und wie sie einen Defibrillator (AED) einsetzen.
Die Dauer der Unterweisung hängt von der Art der Durchführung ab. Eine Präsenzveranstaltung im Betrieb dauert oft mehrere Stunden.
Für eine Online-Unterweisung benötigen Ihre Mitarbeiter meist nur 30 Minuten. Der Vorteil: Die einzelnen Kapitel oder das gesamte Programm lassen sich beliebig oft wiederholen.
Die Erste-Hilfe-Unterweisung muss regelmäßig erfolgen, aber mindestens einmal jährlich.
Sie ist bei Bedarf zu wiederholen. Anlässe sind zum Beispiel konkrete Unfälle, neue Mitarbeiter, andere Maschinen und Geräte oder ein geänderter Arbeitsablauf. Solche Bedarfsfälle halten Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung fest.
Es gibt zwei Wege, wie Sie eine Unterweisung durchführen können: entweder persönlich vor Ort oder elektronisch z.B. als Online-Kurs. Beide Methoden sind gut und haben ihre eigenen Vorteile.
Wichtig ist, dass die Unterweisung für jeden verständlich ist. Ferner ist sie schriftlich zu dokumentieren. Dieser Nachweis enthält das Datum der Maßnahme, die behandelten Themen sowie die Unterschrift des Teilnehmers und der unterweisenden Person.
Erste Hilfe meint medizinische, organisatorische und betreuende Sofortmaßnahmen an verletzten oder erkrankten Mitarbeitern oder Besuchern im Betrieb. Diese Maßnahmen führt man so lange durch, bis der Notarzt oder Rettungsdienst eintrifft.
Jeder im Unternehmen muss im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe leisten können. Zumindest muss jeder wissen, wie bei einem Unfall der Notruf abgesetzt wird. Denn das kann Leben retten.
Der Erste-Hilfe-Raum ist ein spezieller Raum im Unternehmen, in dem Erste Hilfe oder eine ärztliche Erstversorgung erfolgen kann. Der Raum muss sich in der Nähe einer Toilette befinden und barrierefrei zugänglich sein.
Im Erste-Hilfe-Raum muss ein Verbandkasten griffbereit liegen. Der Verbandkasten enthält vom Heftpflaster bis zur Rettungsdecke alles notwendige Erste-Hilfe-Material. Inhalt und Anzahl der Hilfsmittel ergeben sich aus den Normen DIN 13157 (kleiner Verbandkasten C) sowie DIN 13169 (großer Verbandkasten E).
Besonders wichtig ist das Haltbarkeitsdatum auf dem Verbandkasten. Bestimmte Erste-Hilfe-Materialien wie Kompressen sind nach Ablauf des Datums nicht mehr steril. Sie dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Auch ein unbenutzter Verbandkasten ist nach Ablauf der Haltbarkeitsdauer auszutauschen.
Es ist wichtig, dass alle Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden. Dafür lässt sich ein Verbandbuch, der „Meldeblock“ der DGUV Information 204-021 oder der „Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe“ nutzen. Unter geeigneten Bedingungen lassen sich die Angaben auch in einer Computerdatei festhalten.
Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln und fünf Jahre aufzubewahren. Anschließend können sie im Sinne des Datenschutzes entsorgt werden.
Der Ersthelfer ist eine Person, die speziell in Erster Hilfe ausgebildet ist. Grundsätzlich kann das Unternehmen jeden Arbeitnehmer zum Betrieblichen Ersthelfer ausbilden lassen, sofern keine schweren körperlichen oder psychischen Gründe dagegensprechen.
Es gibt eine vorgeschriebene Mindestanzahl an Ersthelfern im Betrieb (lt. § 26, DGUV Vorschrift 1):
Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ist mindestens 1 Ersthelfer zu benennen.
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gilt:
Die Erste-Hilfe-Ausbildung für Betriebliche Ersthelfer erfolgt ausschließlich durch ermächtigte Ausbildungsstellen wie dem DRK oder den Johannitern. Die speziellen Erste-Hilfe-Kurse zum Ersthelfer dauern neun Unterrichtsstunden und finden in Präsenz statt. Die Berufsgenossenschaften übernehmen die anfallenden Gebühren für einen solchen Erste-Hilfe-Kurs.
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